Forderungsbestimmungen

Forderungsregeln des UTC Eschenau

1. Zweck und Grundsätze

a)  Die Rangliste obliegt der Aufgabe, die aktuelle Spielstärke der Mannschaftsspieler wiederzugeben

b)   Jedes ordentliche Vereinsmitglied kann in der Rangliste geführt werden.

c)  Im Forderungszeitraum hat jeder Ranglistenspieler generell zur Durchführung von Ranglistenspielen zur Verfügung zu stehen

2. Forderungszeitraum

a)  1.April bis 30.September

b)  Neueinforderungen sind an jeder Position der Tabelle möglich.

c)  Ausgenommene Spielzeiten: Meisterschaft, Herren- & Damentraining, Kindertennis, Ferienspiel

3.  Zuständigkeit

a)  Der Herausforderer ist zuständig für den kompletten Eintrag der Forderung in das Forderungsblatt und die Terminabsprache mit dem Geforderten

(Die gilt auch bei Wetterbedingter Terminverlegung oder Spielabbruch)

b)  Erfolgt eine Terminverlegung, so ist der Spieler, der die Verlegung verlangt, für die Terminvereinbarung und Eintragung zuständig

c)   Für die Einhaltung der Richtlinien und Führung der Rangliste ist in letzter Instanz, die sportliche Leitung zuständig.

(Diese entscheidet auch, falls keine einvernehmliche Einigung gefunden werden kann)

4. Forderungsmodus

Die Rangliste ist als Pyramide aufgebaut

1    2

3    4    5

6    7    8    9

10    11    12    13    14

5. Forderungsregeln

Es dürfen die Spieler auf folgenden Positionen gefordert werden

a)  Alle Spieler bis zum Platz in der darüber liegenden Reihe rechts der eigenen Position, und links in der eigenen Reihe

b)  Verliert der Geforderte, rückt er einen Rang zurück, der Herausforderer nimmt den Rang des Geforderten ein

c)   Verliert der Herausforderer, so bleibt er an seinem ursprünglichen Rang (Außer bei Erstforderungen)

d)  Der Gewinner der Forderung hat als erster das Recht weitere Forderungen in das Forderungsblatt einzutragen (am gleichen Tag), der Verlierer der Forderung darf erst nach einer Frist von 14 Tagen eine Rückforderung eintragen (sofern der Gewinner keine Forderung eingetragen hat)

e)  Gespielt wird auf 2 Gewinnsätze ( bei 6:6 Tiebreak bis 7 Punkte)

f)    Der Herausforderer muss mindestens 3 geeignete, auf Verlangen auch neue Bälle stellen

g)  Wenn der geforderte Spieler, innerhalb der 14 tägigen Frist, >=5 Tage abwesend ist (zB. Urlaub, Beruflich,..) kann er die Forderung ablehnen, bis zum Zeitpunkt der Rückkehr.

6. Neueinforderung

a)  Sich neu in die Rangliste einzufordernde Spieler dürfen sich überall in der Rangliste einfordern

b)  Gewinnt der Forderer, so nimmt er den Rang des Geforderten ein. Verliert der Forderer, wird er ans Ende der Rangliste gesetzt

7. Eintragungen der Forderungsspiele

a)  Jeder Forderung ist in die Forderungsliste einzutragen und im UTC Spielerportal (Whatsapp) bekannt gegeben werden.

b)  Eintragungen in der Forderungsliste müssen beim Eintrag folgende Daten enthalten – Eintragungsdatum, Herausforderer, Geforderter, Spieltermin, Platzreservierung

c)   Unvollständige Einträge werden von der Sportlichen Leitung nach dem Eintragungsdatum aus der Liste genommen.

d)  Das Forderungsspiel ist spätestens 14 Tage nach dem Eintrag in der Forderungsliste und UTC Spielerportal (Whatsapp) durchzuführen

e)  Verstriche Forderungsspiele ohne Spielverlegungsgrund können nach dem eingetragenen Spieltermin von der sportlichen Leitung aus der Liste genommen werden.

f)    Die eingetragenen Spieler können während dieser Zeit weder weitere Spieler fordern noch gefordert werden

g)  Das Spielergebnis ist sofort nach Spielende in das Forderungsblatt einzutragen

8. Spielverlegung

a)  Jeder Spielverlegung ist spätestens 24 Stunden nach dem ursprünglichen Spieltermin in der Forderungsliste einzutragen

b)  Forderer und Geforderter können ein angesetztes Spiel je einmal verlegen, innerhalb der 14 tägigen Frist.

c)   Jener Spieler der eine zweimalige Spielverlegung verursacht, gilt als Nichtantritt (=Verloren)

d)  Das Verlangen nach einer Spielverlegung muss rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Spieltermin beim Gegner gestellt werden.

e)  Ein neuer Spieltermin ist binnen 24 Stunden innerhalb der 14 tägigen Frist anzusetzen.

9. Spielabbruch

a)  Wird ein Ranglistenspiel wegen Unbespielbarkeit der Plätze oder höherer Gewalt abgebrochen und wieder aufgenommen, so wird bei gleichem Satz-, Spiel und Punktestand fortgesetzt.

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